Wer 2026 in die USA reisen will, sollte bei der Visafrage genauer hinschauen. Denn für Antragsteller aus bestimmten Staaten kann ein gewöhnliches Touristen- oder Geschäftsvisum plötzlich deutlich teurer werden: In einzelnen Fällen können die USA eine Kaution von 5.000, 10.000 oder sogar 15.000 US-Dollar verlangen, berichtet timestuff.de unter Berufung auf stuttgarter-zeitung.de. Dabei geht es jedoch nicht um eine allgemeine Zusatzgebühr für alle Reisenden, sondern um eine gezielte Einzelfallregel für bestimmte B1/B2-Visaanträge.
Die Nachricht klingt härter, als sie in der Praxis für die meisten Europäer ist – aber für Betroffene kann sie die Reiseplanung komplett verändern.
Was steckt hinter der neuen US-Kaution?
Die Regel ist Teil eines offiziellen Visa Bond Pilot Program des US-Außenministeriums. Dieses Pilotprojekt erlaubt es, bei bestimmten Antragstellern für ein B1/B2-Visum eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Hintergrund sind laut den US-Behörden vor allem hohe Quoten von Visa-Überziehungen in einzelnen Ländern. Zusätzlich spielen laut offizieller Regelung auch Defizite bei Screening- und Prüfverfahren sowie bestimmte Modelle von Staatsbürgerschaftserwerb ohne Wohnsitzpflicht eine Rolle.
Die Kaution ist kein pauschaler Zuschlag für ein US-Visum, sondern eine individuelle Maßnahme, die ein Konsularbeamter im Einzelfall anordnen kann.
Wichtig ist auch der zeitliche Kontext: Die offizielle Visa-News-Seite des US-Außenministeriums führt die Liste der betroffenen Länder aktuell mit Stand 18. März 2026.
Wen betrifft die Regelung?
Betroffen sind ausschließlich Antragsteller, die ein B1/B2-Visum beantragen und einen Pass aus einem Land besitzen, das auf der offiziellen Liste „Countries Subject to Visa Bonds“ steht. Dort sind aktuell rund 50 Staaten genannt. Dazu zählen unter anderem Algerien, Bangladesch, Kuba, Georgien, Nigeria, Tunesien, Venezuela, Sambia und Simbabwe.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Es geht nur um B1/B2-Visa.
- Nicht jeder Antragsteller aus diesen Ländern muss automatisch zahlen.
- Die Entscheidung fällt individuell im Rahmen der Visa-Prüfung.
- Die Kaution wird nur fällig, wenn ein Konsularbeamter dies ausdrücklich verlangt.
Allein die Staatsangehörigkeit reicht also nicht automatisch aus – erst die konkrete Anordnung im Visaverfahren macht die Kaution relevant.
Wie hoch ist die Kaution?
Die Sicherheitsleistung kann laut US-Regeln 5.000, 10.000 oder 15.000 US-Dollar betragen. Welche Summe angesetzt wird, entscheidet die Behörde im konkreten Fall. Wer zur Zahlung verpflichtet wird, muss außerdem das Formular I-352 einreichen. Die Zahlung darf nur über die offizielle Plattform Pay.gov erfolgen. Drittanbieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Tabelle: Die wichtigsten Fakten zur US-Visakaution
| Punkt | Details |
|---|---|
| Betroffenes Visum | B1/B2 |
| Mögliche Kaution | 5.000 / 10.000 / 15.000 US-Dollar |
| Automatisch für alle? | Nein |
| Entscheidung | Individuell durch Konsularbeamten |
| Formular | I-352 |
| Zahlung | Nur über Pay.gov |
| Drittanbieter erlaubt? | Nein |
Besonders wichtig: Eine gezahlte Kaution bedeutet nicht automatisch, dass das Visum sicher erteilt wird. Sie ist nur eine zusätzliche Bedingung im Verfahren.
Gibt es das Geld zurück?
Grundsätzlich ja. Laut offizieller Regelung wird die Kaution in der Regel zurückgegeben, wenn alle Bedingungen eingehalten werden. Entscheidend ist vor allem, dass die betroffene Person die USA rechtzeitig wieder verlässt. Auch wenn die Reise nicht angetreten wird oder die Einreise verweigert wird, ist eine Rückzahlung vorgesehen.
Die Kaution kann problematisch werden, wenn:
- die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wird,
- die Ausreise nicht korrekt erfolgt,
- sich der Aufenthaltsstatus unzulässig ändert.
Wer gegen die Bedingungen des Aufenthalts verstößt, riskiert, dass die Kaution ganz oder teilweise einbehalten wird.
Ein Detail, das viele übersehen
Die offizielle US-Seite weist darauf hin, dass bei solchen Bond-Fällen auch die Reisewege relevant sein können. Genannt werden vor allem kommerzielle Flughäfen einschließlich Preclearance-Standorte. Andere Wege wie Charterflüge oder bestimmte Land- und Seegrenzen können problematisch sein. Für Betroffene ist das wichtig, weil eine fehlerhafte Ein- oder Ausreise auch Auswirkungen auf die spätere Rückerstattung haben kann.
Gilt das auch für Deutsche?
Für deutsche Staatsbürger gilt diese Kautionsregel derzeit nicht im Regelfall. Deutschland gehört weiterhin zum Visa Waiver Program der USA. Das bedeutet: Wer mit deutschem Pass für einen kurzen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt in die USA reisen will, kann normalerweise ohne klassisches Visum einreisen – vorausgesetzt, es liegt eine gültige ESTA-Genehmigung vor.
Das ist der entscheidende Unterschied: Während Betroffene aus gelisteten Staaten ein B1/B2-Visum beantragen und eventuell eine Kaution hinterlegen müssen, reisen Deutsche in den meisten Standardfällen über das ESTA-System.
Für Reisende aus Deutschland ist die Schlagzeile also vor allem eine wichtige Info – aber meist kein akutes Kostenrisiko für die eigene USA-Reise.
Wann kann ein Deutscher trotzdem ein Visum brauchen?
Trotz Visa Waiver Program gibt es Fälle, in denen auch Deutsche ein klassisches US-Visum benötigen. Das gilt etwa dann, wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern soll oder wenn bestimmte Voraussetzungen für ESTA nicht erfüllt sind. In solchen Fällen läuft die Einreise nicht mehr über das vereinfachte System. Die aktuell diskutierte Bond-Regel ist aber weiterhin an die offizielle Länderliste geknüpft und betrifft Deutschland derzeit nicht.
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