Nach dem ersten Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl in München steht noch kein Sieger fest. Deshalb bereitet sich die Stadt nun auf die Stichwahl vor – also auf die entscheidende Abstimmung zwischen zwei Kandidaten. Am 22. März 2026 wählen die Münchnerinnen und Münchner im finalen Wahlgang zwischen dem amtierenden Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD und seinem Herausforderer Dominik Krause von den Grünen, berichtet timestuff.de unter Berufung auf sueddeutsche.de. Nach dem vorläufigen Ergebnis des ersten Wahlgangs kam Reiter auf 35,6 Prozent, Krause auf 29,5 Prozent. Die offizielle Bestätigung des Ergebnisses soll am Morgen des 10. März 2026 durch den Wahlausschuss erfolgen.
Für viele Wahlberechtigte steht jetzt weniger die politische Spannung im Vordergrund als eine ganz praktische Frage: Wie genau kann man am 22. März abstimmen – und ist es ein Problem, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?
Die wichtigste Nachricht für die Münchner Haushalte ist schnell erklärt: Für die Stichwahl wird keine neue, separate Wahlbenachrichtigung verschickt.
Wer bei der Stichwahl in München zur Wahl steht
Nach dem ersten Wahlgang bleiben nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel: Dieter Reiter und Dominik Krause. Zwischen diesen beiden Kandidaten entscheidet sich, wer München in den kommenden sechs Jahren führen wird. Die Stadt hat bereits Informationen zum weiteren Ablauf des Wahlverfahrens veröffentlicht, während die Ergebnisse der Kommunalwahl auf den offiziellen Münchner Seiten abrufbar sind.
Kann man ohne Wahlbenachrichtigung abstimmen
Ja, das ist möglich. Wer die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung, die Ende Januar und in der ersten Februarhälfte verschickt wurde, noch besitzt, kann sie am 22. März ins Wahllokal mitbringen. Wer die Benachrichtigung jedoch verloren hat oder weggeworfen hat, verliert dadurch nicht sein Wahlrecht. In diesem Fall genügt es, sich im Wahllokal mit dem Personalausweis oder einem anderen gültigen Ausweisdokument auszuweisen.
Mit anderen Worten: Wegen einer entsorgten oder verlegten Wahlbenachrichtigung muss niemand in Panik geraten – entscheidend ist, im Wählerverzeichnis zu stehen und einen Ausweis dabeizuhaben.
So funktioniert die Stimmabgabe im Wahllokal am 22. März

Wer am Wahltag direkt im Wahllokal abstimmen möchte, sollte Folgendes beachten:
- am 22. März 2026 zur eigenen zuständigen Wahlstelle gehen;
- die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung mitnehmen, falls sie noch vorhanden ist;
- alternativ einen gültigen Ausweis vorzeigen, wenn die Benachrichtigung fehlt;
- die Stimme für einen der beiden Kandidaten der Stichwahl abgeben.
Wie die Briefwahl für die Stichwahl abläuft
Bei der Briefwahl gibt es grundsätzlich zwei mögliche Fälle.
1. Briefwahl für eine mögliche Stichwahl wurde schon vorher beantragt
Ein Teil der Wahlberechtigten hat bereits vor dem ersten Wahlgang vorsorglich auch die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt. In diesem Fall ist kein weiterer Schritt nötig. Die Betroffenen müssen nur abwarten, bis die Unterlagen per Post zugestellt werden. Der Versand dieser Wahlunterlagen beginnt am 10. März 2026.
2. Die Entscheidung für Briefwahl fällt erst jetzt
Wer sich erst jetzt dafür entscheidet, an der Stichwahl per Post teilzunehmen, kann die Unterlagen ab 10. März 2026 online über den offiziellen Münchner Service beantragen. Außerdem ist es möglich, die Unterlagen persönlich über die zuständigen Wahlstellen der Stadt zu erhalten.
Für viele Münchnerinnen und Münchner dürfte die Briefwahl die bequemste Lösung sein – vor allem dann, wenn sie am 22. März nicht zuhause sind oder den Gang ins Wahllokal vermeiden möchten.
Wo Briefwahlunterlagen in München persönlich erhältlich sind
Die Unterlagen für die Briefwahl können beim KVR sowie in den Bezirksinspektionen beantragt oder abgeholt werden. In den Informationen zur Stichwahl werden folgende Adressen genannt:
| Standort | Adresse |
|---|---|
| KVR | Ruppertstraße 11 |
| Nord | Hanauer Straße 56 |
| Ost | Friedenstraße 40 |
| West | Landsberger Straße 486 |
| Süd | Implerstraße 11 |
| Mitte | Tal 31 |
Können Unterlagen auch für Angehörige oder Nachbarn mitgenommen werden
Ja, das ist erlaubt – allerdings nur mit einer schriftlichen Vollmacht. Diese Vollmacht muss enthalten:
- Name, Adresse und Geburtsdatum der Person, die die Unterlagen abholt;
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift der Person, die die Vollmacht erteilt.
Das ist besonders wichtig für Familien, in denen ältere Angehörige oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität Unterstützung bei den Wahlunterlagen benötigen.
Das Wichtigste zur Stichwahl in München im Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wann findet die Stichwahl statt? | 22. März 2026 |
| Wer steht im Finale? | Dieter Reiter und Dominik Krause |
| Wird eine neue Wahlbenachrichtigung verschickt? | Nein |
| Kann man ohne sie wählen? | Ja, mit gültigem Ausweis |
| Ab wann kann Briefwahl online beantragt werden? | Ab 10. März 2026 |
| Wohin kann man sich bei Fragen wenden? | Wahlamt München |
Wohin sich Wähler bei Rückfragen wenden können
Für zusätzliche Fragen stehen in München eine Wahl-Hotline sowie offizielle elektronische Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Auf der Seite des Briefwahl-Services werden die Telefonnummer 089 / 233 96 233 sowie die E-Mail-Adresse briefwahl.kvr@muenchen.de genannt. Auch auf den städtischen Informationsseiten wird empfohlen, sich bei Rückfragen direkt an das Wahlamt zu wenden.
Warum diese Stichwahl so wichtig ist
Die Stichwahl in München ist weit mehr als nur ein formaler zweiter Schritt nach dem ersten Wahlgang. Sie ist das eigentliche Finale im Rennen um die politische Führung der größten Stadt Bayerns. Während der eine Kandidat für Kontinuität in der bisherigen Stadtspitze steht, verkörpert der andere den Anspruch auf politischen Wechsel. Gerade deshalb sind praktische Fragen – wo man wählt, was ohne Wahlbenachrichtigung gilt und wie die Briefwahl funktioniert – für viele Menschen aktuell fast ebenso entscheidend wie der politische Wettbewerb selbst.
Mehr Sorgen macht vielen Münchnern derzeit aber auch, was ein Ölpreis von 120 Dollar für Deutschland bedeuten könnte.
