Für einen Teil der langjährigen Amazon-Prime-Kunden in Deutschland wird die Mitgliedschaft wieder günstiger. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs reagiert Amazon auf die umstrittene Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 und will bei bestimmten Bestandskunden vorübergehend wieder den früheren Beitrag berechnen, berichtet timestuff.de.
Bei der Jahresmitgliedschaft bedeutet das: 69 Euro statt 89,90 Euro. Wer monatlich zahlt, kommt auf den früheren Preis von 7,99 Euro statt 8,99 Euro.
Entscheidend ist allerdings nicht nur, wie lange jemand Prime nutzt. Amazon nennt zwei konkrete Voraussetzungen: Die Mitgliedschaft muss bereits vor dem 15. September 2022 begonnen haben und seitdem unverändert bestehen.
Davon getrennt ist die Frage, was mit den seit 2022 zu viel gezahlten Beiträgen passiert. Eine automatische Rückzahlung an alle betroffenen Kunden hat Amazon bislang nicht angekündigt. Für diese Beträge läuft ein eigenes Verfahren.
Was der Bundesgerichtshof bei Amazon Prime entschieden hat
Amazon hatte die Prime-Preise in Deutschland zum 15. September 2022 erhöht. Der Jahrespreis stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, die monatliche Mitgliedschaft von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Eine ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden zur höheren Gebühr wurde dabei nicht eingeholt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging gegen die dafür verwendeten Vertragsbedingungen vor. Nach Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf landete der Streit schließlich beim Bundesgerichtshof.
Am 1. Oktober 2026 entschied der BGH unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25, dass die beanstandeten Bestimmungen zur Erhöhung der Mitgliedsgebühr gegen das Transparenzgebot verstoßen und unwirksam sind. Nach Auffassung des Gerichts war für Verbraucher nicht ausreichend klar, welche Rechte sie bei einer Preiserhöhung haben und wie sie eine solche Änderung ablehnen können.
Der entscheidende Punkt des Urteils ist damit nicht, dass Amazon grundsätzlich niemals einen Prime-Preis ändern dürfte. Unwirksam war die konkrete Regelung, auf deren Grundlage die Erhöhung gegenüber Bestandskunden durchgesetzt wurde.
Die offizielle Mitteilung zum Urteil ist beim Bundesgerichtshof abrufbar.
Wer bei Amazon Prime wieder 69 Euro zahlen soll

Amazon hat nach dem BGH-Urteil angekündigt, den Prime-Beitrag für bestimmte langjährige Kunden vorübergehend anzupassen.
Nach Angaben des Unternehmens betrifft das Kunden, bei denen:
- die Prime-Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und
- die Mitgliedschaft seitdem unverändert besteht.
Diese Mitglieder sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin von Amazon über die Anpassung informiert werden. Darüber berichtete unter anderem die Tagesschau nach der Reaktion von Amazon auf das BGH-Urteil.
| Prime-Tarif | Preis vor September 2022 | Preis nach der Erhöhung | Differenz |
|---|---|---|---|
| Prime jährlich | 69,00 € | 89,90 € | 20,90 € pro Jahr |
| Prime monatlich | 7,99 € | 8,99 € | 1,00 € pro Monat |
Wer die Bedingungen erfüllt, sollte deshalb nicht nur auf den aktuell im Amazon-Konto angezeigten Preis schauen, sondern auch die nächste Mitteilung von Amazon beziehungsweise die nächste Abbuchung kontrollieren.
Wichtig: Amazon spricht ausdrücklich von einer vorübergehenden Anpassung. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass 69 Euro nun dauerhaft der neue reguläre Jahrespreis für alle Prime-Nutzer in Deutschland sind.
Was ist, wenn die Prime-Mitgliedschaft nach September 2022 abgeschlossen wurde?
Wer Prime erst nach Inkrafttreten der Preiserhöhung abgeschlossen hat, befand sich in einer anderen Situation: Beim Neuabschluss war der höhere Preis bereits Bestandteil des Angebots.
Das aktuelle Verfahren richtet sich dagegen gegen die einseitige Erhöhung bei bereits bestehenden Verträgen.
Auch Bestandskunden sollten nicht vorschnell davon ausgehen, automatisch unter die von Amazon angekündigte Preissenkung zu fallen. Das Unternehmen knüpft die Anpassung ausdrücklich daran, dass die Mitgliedschaft seit der Zeit vor dem 15. September 2022 unverändert fortbesteht.
Wer beispielsweise zwischenzeitlich Änderungen an seinem Prime-Modell vorgenommen hat und unsicher ist, sollte deshalb die persönliche Mitteilung von Amazon abwarten beziehungsweise die Daten im eigenen Kundenkonto prüfen.
Bekommen Prime-Kunden die seit 2022 zu viel gezahlten Beiträge automatisch zurück?
Nein. Genau hier muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden.
Die jetzt angekündigte Rückkehr zum früheren Preis für bestimmte Bestandskunden betrifft die künftigen Mitgliedsbeiträge. Die bereits seit 2022 gezahlten höheren Beträge sind damit nicht automatisch erstattet.
Ein niedrigerer Preis bei der nächsten Verlängerung ist nicht dasselbe wie eine Rückzahlung der Beiträge aus den vergangenen Jahren.
Der Bundesgerichtshof selbst weist darauf hin, dass die Rückzahlung bereits gezahlter höherer Beiträge Gegenstand eines gesonderten Verfahrens ist.
Dafür hat die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Ziel ist es, die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Prime-Preis für betroffene Verbraucher zurückzuholen.
Informationen zum laufenden Verfahren und einen Klage-Check stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Informationsseite zur Amazon-Prime-Sammelklage bereit.
Wie viel Geld könnte es bei einer Rückzahlung geben?
Die Summe hängt davon ab, welchen Tarif ein Kunde hatte und wie lange der erhöhte Preis tatsächlich bezahlt wurde.
Bei der normalen Prime-Mitgliedschaft betrug die Differenz:
- 20,90 Euro pro Jahr beim Jahrestarif,
- 1 Euro pro Monat beim Monatstarif.
Bei mehreren Jahren können sich die Beträge entsprechend addieren. Es wäre aber falsch, daraus für jeden Kunden pauschal einen festen Erstattungsbetrag abzuleiten. Vertragsbeginn, Zahlungsweise, Laufzeit und die tatsächlich geleisteten Zahlungen spielen eine Rolle.
Auch Prime Student ist Bestandteil der Sammelklage. Dort war der Preis 2022 von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich beziehungsweise von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich gestiegen.
| Mitgliedschaft | Alter Preis | Preis nach Erhöhung | Differenz pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Prime, Jahreszahlung | 69,00 € | 89,90 € | 20,90 € |
| Prime, Monatszahlung | 7,99 € | 8,99 € | 12,00 € bei 12 Monaten |
| Prime Student, Jahreszahlung | 34,00 € | 44,90 € | 10,90 € |
| Prime Student, Monatszahlung | 3,99 € | 4,49 € | 6,00 € bei 12 Monaten |
Sammelklage gegen Amazon: Was Betroffene jetzt tun können
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt betroffenen Prime-Kunden, zu prüfen, ob sie sich der Sammelklage anschließen können. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister und ist für Verbraucher kostenlos.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt eine Teilnahme insbesondere für Kunden infrage, die bereits im September 2022 eine Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft hatten und anschließend den erhöhten Preis bezahlt haben.
Praktisch sinnvoll sind jetzt vier Schritte:
- Prime-Vertragsdaten prüfen: Seit wann besteht die Mitgliedschaft?
- Zahlungen kontrollieren: Wurde seit 2022 der erhöhte Beitrag von 89,90 Euro beziehungsweise 8,99 Euro gezahlt?
- Unterlagen sichern: Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails von Amazon und Screenshots des Mitgliedschaftsbereichs aufbewahren.
- Klage-Check nutzen: Auf der Seite der Verbraucherzentrale prüfen, ob eine Anmeldung zur Sammelklage möglich und sinnvoll ist.
Gerade alte E-Mails und Zahlungsnachweise sollte man jetzt nicht löschen. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, relevante Vertrags- und Zahlungsunterlagen aufzubewahren, da sie später zum Nachweis eines Anspruchs benötigt werden können.
Kann man das Geld auch selbst von Amazon zurückfordern?
Grundsätzlich können Ansprüche auch individuell geltend gemacht werden. Dabei spielt allerdings die Verjährung eine wichtige Rolle.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale gegenüber der Tagesschau können bei einer individuellen Durchsetzung nicht ohne Weiteres sämtliche Zahlungen seit September 2022 zurückverlangt werden. Die Verbraucherschützer verweisen deshalb auf die Sammelklage, mit der Ansprüche bis zur damaligen Preiserhöhung erfasst werden sollen.
Wer einen individuellen Anspruch geltend machen möchte, sollte Verjährungsfragen daher nicht anhand einer einfachen Internetrechnung entscheiden. Je nach Fall können Zeitpunkt der Zahlung, Entstehung des Anspruchs und weitere rechtliche Faktoren relevant sein.
Was Prime-Kunden jetzt bei der nächsten Abbuchung prüfen sollten
Für viele Kunden ist zunächst die nächste Abrechnung entscheidend. Wer bereits vor dem 15. September 2022 Prime-Mitglied war und dessen Mitgliedschaft seitdem unverändert weiterläuft, sollte auf eine entsprechende Nachricht von Amazon achten.
Bei einem Jahrestarif sind insbesondere diese Punkte interessant:
- Welcher Betrag wird für die nächste Verlängerung angekündigt?
- Stehen weiterhin 89,90 Euro im Kundenkonto oder bereits 69 Euro?
- Hat Amazon eine E-Mail zur vorübergehenden Anpassung geschickt?
- Stimmt der tatsächlich abgebuchte Betrag mit der Ankündigung überein?
Dasselbe gilt bei monatlicher Zahlung entsprechend für 8,99 beziehungsweise 7,99 Euro.
Die Preisumstellung und die Rückforderung alter Beiträge sollten dabei getrennt betrachtet werden: Selbst wenn Amazon künftig wieder den niedrigeren Betrag berechnet, ist damit ein möglicher Anspruch auf Rückzahlung früherer Mehrbeträge nicht automatisch erledigt.
Warum das BGH-Urteil auch über Amazon hinaus wichtig ist
Der Rechtsstreit betrifft zwar konkret die Prime-Mitgliedschaft, hat aber eine grundsätzliche Bedeutung für laufende Abonnements.
Unternehmen können sich bei Preisänderungen nicht auf beliebig formulierte Vertragsklauseln verlassen. Für Kunden muss nachvollziehbar sein, unter welchen Voraussetzungen Preise geändert werden können und welche Möglichkeiten sie haben, darauf zu reagieren.
Der BGH beanstandete bei Amazon gerade die fehlende Transparenz der Regelungen. Das Urteil bedeutet deshalb nicht, dass Abopreise für immer eingefroren wären. Es setzt aber Grenzen dafür, wie eine Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags durchgesetzt werden kann.
Das Wichtigste für Amazon-Prime-Kunden in Kürze
- Der BGH hat am 1. Oktober 2026 die beanstandete Prime-Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt.
- Das Aktenzeichen lautet III ZR 205/25.
- Amazon will bei bestimmten langjährigen Bestandskunden vorübergehend wieder den früheren Prime-Preis anwenden.
- Voraussetzung laut Amazon: Die Mitgliedschaft begann vor dem 15. September 2022 und besteht seitdem unverändert.
- Beim Jahrestarif geht es um 69 statt 89,90 Euro, beim Monatstarif um 7,99 statt 8,99 Euro.
- Bereits gezahlte Mehrbeträge werden dadurch nicht automatisch zurückerstattet.
- Für die Rückzahlung vergangener Beiträge läuft eine separate Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW.
- Betroffene sollten Vertragsdaten, Rechnungen, Abbuchungen und Schreiben von Amazon aufbewahren.
Für langjährige Prime-Kunden lohnt sich damit derzeit ein genauer Blick ins eigene Amazon-Konto: Nicht nur der nächste Mitgliedsbeitrag kann sich ändern – auch bei den seit 2022 gezahlten Mehrbeträgen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
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