Wegen eines Bakterienfundes ruft der Fleischwarenhersteller Peter Faden aus Norderstedt zahlreiche Rindfleischsalami-Produkte zurück. Betroffen sind auch Waren, die unter den Namen Best und Stockhausen verkauft wurden. In einer Untersuchung wurden potenziell gefährliche STEC-Bakterien nachgewiesen. Der am 6. November 2026 veröffentlichte Rückruf betrifft verschiedene Verpackungsgrößen und Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 22. Dezember 2026. Das Informationsportal timestuff.de hat die betroffenen Produkte, Chargennummern und Hinweise zur Rückgabe zusammengestellt. Käufer können die Salami auch ohne Kassenbon zurückbringen.
Welche Rindfleischsalami wird zurückgerufen?
Hinter dem Rückruf steht die Norderstedter Fleisch- und Wurstwaren Peter Faden GmbH & Co. KG aus Schleswig-Holstein. Nach Angaben des Unternehmens wurde bei einer Einzeluntersuchung der Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) erbracht.
Die Warnung beschränkt sich nicht auf eine bestimmte Salamisorte. Neben klassischer Rindfleischsalami stehen auch Peperonisalami, Pizza-Salami und geschnittene Produkte auf der Liste. Mehrere Varianten tragen eine Halal-Kennzeichnung.
Folgende 14 Produktvarianten nennt die Rückrufmitteilung:
- Rinder-Peperonisalami halal – 1.000 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 60 – 1.000 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 60 – 500 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 60 – 2 × 500 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 80 – 1.000 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 80 – 500 g
- Rindfleischsalami halal Kal. 80 – 2 × 500 g
- Rindfleischsalami rein Rind Kal. 80 – 1.000 g
- Rindfleischsalami rein Rind Kal. 80 – 500 g
- Rindfleischsalami rein Rind halal Kal. 80 – Vakuumverpackung
- Rindfleischsalami Kappen halal
- Rindfleischsalami-Scheiben halal
- Pizza Rindfleischsalami halal Kal. 60 – 1.000 g
- Pizza Rindfleischsalami halal Kal. 60 – 500 g
Die Namen Best und Stockhausen sind besonders wichtig: Wer ausschließlich nach der Marke Peter Faden sucht, könnte eine betroffene Packung übersehen. Auch bei Salami, die bereits geöffnet oder in einen anderen Behälter umgefüllt wurde, lohnt sich ein Blick auf die ursprüngliche Verpackung.
Entscheidend ist nicht allein der Markenname. Erst der Abgleich von Produktbezeichnung, Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum zeigt, ob eine Packung vom Rückruf erfasst wird.
Diese Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen

Die zurückgerufene Ware trägt bestimmte Mindesthaltbarkeitsdaten zwischen dem 23. Oktober und dem 22. Dezember 2026. Allerdings bedeutet das nicht, dass automatisch jede Packung mit einem Datum innerhalb dieses Zeitraums betroffen ist.
Die vollständige Herstelleraufstellung enthält folgende Kombinationen aus Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD):
Oktober 2026
- 260904 – 23.10.2026
- 260907 – 26.10.2026
- 260908 – 27.10.2026
- 260909 – 28.10.2026
- 260910 – 29.10.2026
- 260911 – 30.10.2026
November 2026
- 260914 – 02.11.2026
- 260915 – 03.11.2026
- 260916 – 04.11.2026
- 260917 – 05.11.2026
- 260918 – 06.11.2026
- 260921 – 09.11.2026
- 260922 – 10.11.2026
- 260923 – 11.11.2026
- 260926 – 12.11.2026
- 260927 – 13.11.2026
- 260928 – 16.11.2026
- 260929 – 17.11.2026
- 260930 – 18.11.2026
- 261001 – 19.11.2026
- 261002 – 20.11.2026
- 261005 – 23.11.2026
- 261006 – 24.11.2026
- 261007 – 25.11.2026
- 261008 – 26.11.2026
- 261009 – 27.11.2026
- 261012 – 30.11.2026
Dezember 2026
- 261013 – 01.12.2026
- 261014 – 02.12.2026
- 261015 – 03.12.2026
- 261016 – 04.12.2026
- 261019 – 07.12.2026
- 261020 – 08.12.2026
- 261021 – 09.12.2026
- 261022 – 10.12.2026
- 261023 – 11.12.2026
- 261026 – 14.12.2026
- 261027 – 15.12.2026
- 261028 – 16.12.2026
- 261029 – 17.12.2026
- 261030 – 18.12.2026
- 261102 – 21.12.2026
- 261103 – 22.12.2026
Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich laut Hersteller auf der Vorderseite der Verpackung. Die genannten Chargen gelten für die in der Mitteilung aufgeführten Produktvarianten; eine gesonderte Zuordnung jeder Charge zu einer bestimmten Sorte wurde nicht veröffentlicht.
Auch die bereits abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten gehören zur Warnung. Wer Salami eingefroren hat oder größere Vorräte lagert, sollte deshalb ältere Packungen ebenfalls kontrollieren.
Die amtliche Lebensmittelwarnung vom 6. November 2026 enthält die Rückrufinformationen und Angaben des Herstellers.
In welchen Bundesländern wurde die Salami verkauft?
Der Rückruf betrifft nach dem bisherigen Stand der amtlichen Meldung 15 Bundesländer. Lediglich das Saarland wird nicht als betroffenes Vertriebsgebiet aufgeführt.
Genannt werden:
- Baden-Württemberg, Bayern und Berlin
- Brandenburg, Bremen und Hamburg
- Hessen und Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein und Thüringen
Konkrete Supermarktketten oder eine vollständige Liste der Verkaufsstellen werden in der veröffentlichten Rückrufinformation nicht genannt. Deshalb lässt sich aus der Warnung nicht ableiten, dass die Salami ausschließlich in bestimmten Geschäften erhältlich war.
Warum sind STEC-Bakterien in Rindfleischsalami gefährlich?
STEC steht für Shigatoxin-bildende Escherichia coli. Dabei handelt es sich um Bakterien, die gesundheitsschädliche Giftstoffe bilden können. Sie kommen unter anderem im Zusammenhang mit tierischen Lebensmitteln vor und können beim Menschen schwere Darmerkrankungen auslösen.
Die vom Hersteller veröffentlichte Begründung für den Rückruf lautet:
„Der Rückruf erfolgt vorsorglich, weil in einer Einzeluntersuchung Shigatoxinbildende Escherichia coli (STEC) nachgewiesen wurden.“
Ein positiver Befund bei einer Untersuchung bedeutet nicht, dass nachweislich jede einzelne zurückgerufene Packung belastet ist. Die Rückrufmaßnahme soll verhindern, dass möglicherweise kontaminierte Lebensmittel weiter verzehrt werden.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann eine STEC-Infektion unter anderem folgende Beschwerden verursachen:
- wässrigen Durchfall, teilweise mit Blutbeimengungen;
- starke Bauchschmerzen und Krämpfe;
- Übelkeit und Erbrechen;
- gelegentlich Fieber;
- in schweren Fällen Komplikationen bis hin zu Nierenschäden.
Eine besonders gefürchtete Komplikation ist das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS). Dabei können die Nieren erheblich geschädigt werden. Vor allem kleine Kinder haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Auch ältere und immungeschwächte Menschen gelten als besonders gefährdet.
Das Fehlen von Beschwerden unmittelbar nach einer Mahlzeit ist noch keine Entwarnung: Zwischen der Aufnahme der Bakterien und den ersten Symptomen können mehrere Tage liegen.
Salami bereits gegessen: Wann sollte man zum Arzt?
Wer eine möglicherweise betroffene Rindfleischsalami gegessen hat, muss nicht zwangsläufig erkranken. Dennoch ist es wichtig, auf mögliche Beschwerden zu achten.
Die Inkubationszeit beträgt laut BfR durchschnittlich drei bis vier Tage, kann aber zwischen zwei und zehn Tagen liegen. Treten nach dem Verzehr Durchfall, Bauchkrämpfe oder andere deutliche Magen-Darm-Beschwerden auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt und auf den möglichen Zusammenhang mit der zurückgerufenen Salami hingewiesen werden.
Bei blutigem Durchfall, starken Beschwerden oder Anzeichen einer Austrocknung ist eine rasche ärztliche Abklärung besonders wichtig. Das gilt insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen.
Darf die zurückgerufene Salami noch auf die Pizza?
Der Hersteller weist in seiner Rückrufinformation darauf hin, dass STEC-Bakterien hitzeempfindlich sind. Bei ausreichender Durcherhitzung werden sie abgetötet. Als Beispiel wird die Verwendung als Pizzabelag genannt.
Das ist allerdings kein Grund, die zurückgerufene Ware bedenkenlos weiterzuverwenden. Ob eine Salami auf einer Pizza tatsächlich vollständig und ausreichend erhitzt wurde, lässt sich im privaten Haushalt nicht immer zuverlässig beurteilen.
Wer unsicher ist, sollte auf die Verarbeitung verzichten. Praktischer ist es, das Produkt zurückzugeben. So entfällt auch das Risiko, beim Schneiden oder Zubereiten andere Lebensmittel oder Küchenutensilien zu verunreinigen.
Rindfleischsalami zurückgeben: Geht das auch ohne Kassenbon?
Ja. Peter Faden bestätigt ausdrücklich, dass die Rückgabe auch ohne Kaufbeleg möglich ist. Käufer erhalten den Kaufpreis an der Verkaufsstelle zurück, an der sie das Produkt erworben haben.
Für die Rückgabe empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Die Produktbezeichnung, Charge und das Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren.
- Eine betroffene Packung nicht weiter verzehren.
- Die Ware möglichst sicher verpackt zur ursprünglichen Verkaufsstelle bringen.
- Auf den Rückruf von Peter Faden vom 6. November 2026 hinweisen.
- Die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Ein Kassenbon ist laut Hersteller nicht erforderlich.
Wer Fragen zu einer bestimmten Verpackung hat, kann sich direkt an den Hersteller wenden. Der Kundenservice von Peter Faden ist unter 040 / 523 90 61 erreichbar. Als Servicezeit nennt das Unternehmen 7:30 bis 17:00 Uhr. Alternativ können Verbraucher eine E-Mail an info@peterfaden.com senden.
Worauf Käufer jetzt besonders achten sollten
Bei diesem Rückruf reicht es nicht, nur nach einer Marke oder einem einzelnen Mindesthaltbarkeitsdatum zu suchen. Die Warnung umfasst unterschiedliche Produktformen, mehrere Verpackungsgrößen und eine längere Liste von Chargennummern.
Besonders wichtig ist die Kontrolle von Pizza-Rindfleischsalami und größeren Vorratspackungen. Auch bereits angebrochene Ware sollte nicht übersehen werden. Wer die Originalverpackung nicht mehr besitzt und die Charge deshalb nicht überprüfen kann, sollte im Zweifel auf den Verzehr verzichten.
Die Tagesschau berichtete unter Berufung auf den NDR am 6. November ebenfalls über das vorsorgliche Vorgehen des Herstellers und die Rückgabemöglichkeit ohne Kassenbon.
Für Verbraucher ist die Konsequenz einfach: Betroffene Salami nicht weiter essen, die Verpackungsdaten prüfen und das Produkt zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch wenn der Einkaufsbeleg längst nicht mehr vorhanden ist.
Auch bei anderen Produkten lohnt sich ein genauer Blick, etwa auf die neuen Aldi-Süd-Angebote ab dem 9. November mit einer Mini-Nähmaschine für 9,99 Euro und günstigem Gaming-Zubehör.
