Die angespannte Lage im Nahen Osten beeinflusst im März 2026 nicht nur die Sicherheit in der Region, sondern auch den internationalen Reiseverkehr. Wegen der Eskalation und der Einschränkungen im Luftverkehr sehen sich zahlreiche Reisende mit Flugausfällen, Verspätungen, erzwungenen Aufenthalten in Transit-Drehkreuzen und erheblichen Problemen bei der Heimreise konfrontiert. Das Auswärtige Amt hat seine Warnungen für mehrere Länder der Region verschärft, während große Fluggesellschaften mit reduzierten oder vorübergehend angepassten Flugplänen arbeiten, berichtet timestuff.de.
Das größte Problem liegt derzeit nicht nur in den unmittelbaren Konfliktzonen. Auch vergleichsweise sichere Reiseziele in der Golfregion garantieren inzwischen keine verlässliche Ausreise mehr.
Warum die Krise auch Touristen weit außerhalb der Front trifft
Für viele Reisende waren Dubai, Abu Dhabi oder Doha bislang vor allem komfortable Umsteigepunkte. Genau diese Städte sind jedoch für den globalen Flugverkehr zwischen Europa, Asien, Afrika und Australien von zentraler Bedeutung. Wenn Lufträume teilweise geschlossen werden und Flüge nur noch über begrenzte Korridore laufen, spüren das auch Passagiere, die sich eigentlich gar nicht in einem aktiven Konfliktgebiet aufhalten wollten. Darauf weist auch das Auswärtige Amt in seinen Hinweisen für deutsche Staatsangehörige ausdrücklich hin.
Das touristische Risiko im Nahen Osten ist derzeit also nicht nur eine Frage der Sicherheit vor Ort, sondern auch die Frage, ob man überhaupt am geplanten Tag ausreisen kann.
Welche Länder Deutschland derzeit als besonders riskant einstuft
Mit Stand vom 10. März 2026 warnt Deutschland vor einer erhöhten Gefährdung bei Reisen in mehrere Staaten der Region. In den Hinweisen des Auswärtigen Amts werden ausdrücklich genannt:
- Israel und die palästinensischen Gebiete
- Libanon
- Jordanien
- Syrien
- Irak
- Iran
- Bahrain
- Kuwait
- Oman
- Vereinigte Arabische Emirate
- Saudi-Arabien
- Katar
- Jemen
Für den Iran bestand bereits zuvor eine Reisewarnung, doch inzwischen haben sich die Risiken für Reisende auf weite Teile der Region ausgeweitet. Besonders wichtig ist dabei, dass die offiziellen Warnungen längst nicht mehr nur klassische Krisen- oder Frontgebiete betreffen, sondern auch Länder, die früher als vergleichsweise stabil für Geschäfts- und Urlaubsreisen galten.
Was bei Flügen derzeit passiert: die Lage bei den Airlines

Die Situation im Luftverkehr bleibt instabil. Einige Fluggesellschaften haben ihren Betrieb teilweise wieder aufgenommen, tun dies aber nur sehr vorsichtig, mit reduzierten Flugplänen und oft nur auf ausgewählten Strecken.
Lufthansa Group
Lufthansa teilte mit, dass aufgrund massiver Einschränkungen im Luftverkehr Flüge von und nach mehreren Zielen vorübergehend ausgesetzt werden. Betroffen sind:
- Dubai und Abu Dhabi – bis einschließlich 15. März
- Dammam – bis einschließlich 15. März
- Tel Aviv – bis einschließlich 2. April
- Amman und Erbil – bis einschließlich 15. März
- Beirut – bis einschließlich 28. März
- Teheran – bis einschließlich 30. April
Gleichzeitig werden Flüge nach Riad und Dschidda weiterhin planmäßig durchgeführt. Für einen Teil der Passagiere bleibt damit eine alternative Rückreise über Saudi-Arabien vorerst eine realistische Option.
Qatar Airways
Qatar Airways hatte am 8. und 9. März 2026 mitgeteilt, dass der reguläre Betrieb wegen der Schließung des katarischen Luftraums vorübergehend ausgesetzt bleibt. Gleichzeitig erhielt die Airline jedoch die Genehmigung für einen begrenzten sicheren Flugkorridor und begann, einzelne Flüge nach Doha wieder aufzunehmen. Zu den Städten, für die solche Verbindungen angekündigt wurden, gehörten unter anderem Frankfurt, Berlin, London, Amsterdam, Zürich und Maskat.
Passagiere wurden ausdrücklich aufgefordert, nicht ohne bestätigte Buchung oder direkte Aufforderung der Airline zum Flughafen zu kommen.
Emirates und Etihad
Besonders deutlich bestätigt ist derzeit die teilweise Wiederaufnahme des Flugbetriebs in der Region sowie die operative Umstellung durch staatliche Stellen und nationale Fluggesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Behörden der Emirate teilten mit, dass das Land die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Teils der betroffenen und gestrandeten Passagiere übernimmt. Gleichzeitig arbeiten Flughäfen und Fluggesellschaften mit Umleitungen, kurzfristigen Planänderungen und Neuorganisationen der Abläufe.
Auch hier gilt die klare Empfehlung: Nicht ohne ausdrückliche Information der Airline zum Flughafen fahren.
Anders gesagt: Selbst wenn Ihre Route technisch wieder „offen“ ist, bedeutet das noch lange nicht, dass der Abflug ohne Änderungen stattfinden wird.
Kurzer Überblick: Was Passagiere jetzt wissen sollten
| Frage | Was derzeit gilt |
|---|---|
| Gibt es massenhafte Flugausfälle? | Ja, vor allem auf Strecken in den Nahen Osten und bei Transitverbindungen über die Region. |
| Ist eine Ausreise mit Linienflug möglich? | Ja, aber oft nur über begrenzte Korridore, alternative Städte oder mit deutlichen Verzögerungen. |
| Sollte man ohne Aufforderung zum Flughafen fahren? | Nein, Airlines und Behörden raten ausdrücklich davon ab. |
| Übernehmen die VAE Kosten für gestrandete Passagiere? | Ja, die Behörden haben erklärt, Unterkunft und Verpflegung betroffener Reisender zu übernehmen. |
| Ist eine Registrierung bei ELEFAND sinnvoll? | Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt dies allen Deutschen im Ausland. |
Was Sie tun sollten, wenn Sie sich gerade in Dubai, Doha, Oman oder einem anderen Land der Region befinden
Das Wichtigste zuerst: Verlassen Sie sich nicht allein auf Anzeigetafeln im Flughafen oder auf externe Apps und Reiseportale. In der aktuellen Lage ändert sich die tatsächliche Situation oft mehrmals täglich. Deshalb sollte man sich strikt an offizielle Abläufe halten.
Die wichtigsten Schritte sind:
- den Status der Buchung sofort auf der Website der Airline prüfen
- die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktieren
- nicht ohne ausdrückliche Bestätigung zum Flughafen fahren
- Mitteilungen lokaler Behörden aufmerksam verfolgen
- sich in das System ELEFAND eintragen
- einen alternativen Rückweg über ein anderes Land nur dann prüfen, wenn dies tatsächlich sicher erscheint
Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen ausdrücklich, sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen. Dadurch können Konsulate und Botschaften Betroffene in Krisensituationen schneller erreichen. Seit 2024 ist das System zusätzlich auch als App verfügbar.
Warum eine Ausreise auf dem Landweg nicht vorschnell geplant werden sollte
Wenn Flüge ausfallen, denken viele Menschen sofort an eine Ausreise über Land in ein Nachbarland. Genau hier liegt jedoch eines der größten Risiken. Die Lage in der Region entwickelt sich schnell, und die Sicherheit einzelner Routen kann sich innerhalb weniger Stunden ändern. Deshalb sollte eine solche Entscheidung nur nach Prüfung offizieller Hinweise getroffen werden — nicht auf Basis von Gerüchten in Messenger-Gruppen oder sozialen Netzwerken.
Die gefährlichste Entscheidung in einer Krisensituation ist oft eine spontane Improvisation ohne verlässliche Informationen.
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde: Welche Rechte haben Passagiere?
Die Rechte hängen stark davon ab, wie die Reise gebucht wurde — als Pauschalreise oder als individuelle Buchung.
Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt
Kann die Reise wegen der Lage in der Region faktisch nicht stattfinden, geht es in vielen Fällen um die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises. Wie genau dies gehandhabt wird, hängt jedoch vom Abreisedatum, der Einschätzung des Veranstalters und der juristischen Bewertung ab, ob außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände für genau diese Reise vorliegen.
Für Reisen in naher Zukunft sind die Chancen auf eine kostenfreie Stornierung derzeit deutlich höher als bei Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten geplant sind. Das entspricht der allgemeinen Praxis im deutschen Reiserecht bei militärischen Eskalationen und Sicherheitskrisen.
Wenn es sich um ein einzelnes Flugticket handelt
Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine Umbuchung, die von der Airline angeboten wird. Eine pauschale Ausgleichszahlung nach EU-Recht wird in solchen Fällen in der Regel jedoch nicht fällig, weil Krieg, Sicherheitslagen und Luftraumsperrungen als außergewöhnliche Umstände gelten.
Das ist ein entscheidender Unterschied zu normalen betrieblichen Störungen, für die eine Airline selbst verantwortlich wäre.
Wenn das Hotel separat gebucht wurde
Hier wird es oft kompliziert. Wenn ein Hotel formal geöffnet ist und die Leistung grundsätzlich erbringen kann, ist eine Rückforderung bereits gezahlter Kosten schwieriger als bei einem gestrichenen Flug. Alles hängt dann von den Tarifbedingungen, dem Buchungsland, möglichen Force-Majeure-Klauseln und der Kulanz des Hotels ab. In solchen Fällen lohnt sich ein genauer Blick in die Buchungsbedingungen und die direkte Kommunikation mit der Unterkunft.
Zahlt die Versicherung?
Auf eine Reiserücktrittsversicherung sollte man sich in dieser Lage nicht automatisch verlassen. In vielen Fällen deckt sie nur persönliche Gründe ab, etwa eine unerwartete schwere Erkrankung oder andere klar definierte Ereignisse. Politische Krisen, Krieg, Raketenangriffe oder Luftraumsperrungen sind häufig ausgeschlossen oder nur unter sehr speziellen Bedingungen mitversichert.
Deshalb gilt mehr denn je: Vor Reisen in sensible Regionen müssen Reisende die Versicherungsbedingungen sehr genau lesen — und zwar nicht nur die Werbeversprechen, sondern den tatsächlichen Vertragsinhalt.
Im Jahr 2026 ist für Reisende oft nicht mehr die Buchungsbestätigung das wichtigste Dokument, sondern das Kleingedruckte bei Stornierung und Versicherung.
Praktische Checkliste für die Rückkehr nach Deutschland
Wer in der aktuellen Situation möglichst schnell und geordnet handeln will, sollte Schritt für Schritt vorgehen:
- Prüfen Sie den Status Ihres Tickets direkt auf der Website der Airline.
- Aktivieren Sie alle SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen des Anbieters.
- Kontaktieren Sie den Reiseveranstalter oder das Servicecenter der Fluggesellschaft.
- Fahren Sie nicht ohne Bestätigung zum Flughafen.
- Registrieren Sie sich bei ELEFAND.
- Prüfen Sie alternative Abflüge über andere Städte.
- Bewahren Sie Belege für Hotel, Verpflegung und Transport auf.
- Verfolgen Sie regelmäßig die Hinweise des Auswärtigen Amts.
Wer jetzt seine Osterferien plant, sollte auch im Blick behalten, welche Reiseziele 2026 noch als vergleichsweise sicher gelten und worauf Urlauber besonders achten müssen.
