Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland werden vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt, berichtet timestuff.de unter Berufung auf agrarheute.com. Kriminelle verschicken gefälschte Briefe im Namen der Bundesnetzagentur, setzen die Empfänger mit angeblichen Sanktionen unter Druck und versuchen, an Geld sowie persönliche Daten zu gelangen.
Wie die Masche mit den gefälschten Briefen funktioniert
Betroffene erhalten Schreiben, in denen ihnen eine angeblich fehlerhafte Registrierung ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister vorgeworfen wird. Der Brief wirkt auf den ersten Blick wie ein offizielles Verfahren, weil darin mit rechtlichen Folgen, Sanktionen und weiteren Schritten durch die Behörde gedroht wird. Genau diese Angst vor einer Strafe nutzen die Betrüger als Druckmittel.
Im zentralen Marktstammdatenregister müssen tatsächlich alle Solaranlagen eingetragen werden. Das gilt sowohl für kleine Balkonkraftwerke als auch für große Freiflächenanlagen. Wer seine Anlage nicht innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert, muss mit finanziellen Folgen rechnen, weshalb die Betrugsmasche für viele Betreiber zunächst glaubwürdig erscheinen kann.
Worauf die Betrüger aus sind
Am Ende des Schreibens werden die Empfänger aufgefordert, die Registrierung ihrer Anlage sowie eine EEG-Jahresmeldung dringend per E-Mail vorzunehmen. Die angegebene Adresse gehört jedoch nicht zur Bundesnetzagentur und wurde offenbar gezielt für den Betrug genutzt. Nach Einschätzung der Behörde haben die Absender betrügerische Absichten und wollen vor allem Geld sowie persönliche Daten erlangen.
„Briefe mit diesem oder ähnlichem Inhalt sind gefälscht und stammen nicht von der Bundesnetzagentur.“
In den Schreiben wird außerdem eine Bankverbindung genannt, auf die angeblich Geld überwiesen werden soll. Zusätzlich sollen Empfänger ihre IBAN, Kontaktdaten oder andere persönliche Informationen an die Adresse bnetza@mail.de senden. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass diese E-Mail-Adresse nicht zu ihr gehört und auf das angegebene Konto keinesfalls Geld überwiesen werden sollte.
Daran lässt sich der PV-Betrug erkennen

Die Bundesnetzagentur nennt mehrere Hinweise, an denen sich ein gefälschter Brief von einem echten behördlichen Schreiben unterscheiden lässt. In den bislang bekannten Fällen haben die Betrüger gleich mehrere Fehler gemacht, die den Betrugsversuch entlarven. Entscheidend ist, nicht unter Zeitdruck zu reagieren, denn genau auf Panik und schnelle Zahlungen ist die Masche ausgelegt.
- eine falsche Absenderadresse mit einer angeblichen Außenstelle in Sömmerda, die es nicht gibt;
- falsche Telefonvorwahlen für Bonn, darunter 0229 und 0223;
- die Betreffzeile „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStR V Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung“;
- die Forderung, 41,60 Euro auf ein angebliches Konto der Bundesnetzagentur zu überweisen;
- die Drohung, den Betrag bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen auf 208,00 Euro zu erhöhen;
- die Kontaktadresse bnetza@mail.de, die nicht zur Behörde gehört;
- ein fehlender Name oder eine fehlende Unterschrift einer verantwortlichen Person.
Diese Kombination zeigt deutlich, dass das Schreiben nicht den Standards offizieller Behördenkommunikation entspricht. Echte Schreiben staatlicher Stellen enthalten korrekte Kontaktdaten, eine nachvollziehbare Adresse und in der Regel eine verantwortliche Ansprechperson. Wenn mehrere dieser Merkmale zusammenkommen, sollte der Brief als möglicher Betrugsversuch behandelt werden.
Was Betroffene tun sollten
Der wichtigste Schritt lautet: kein Geld überweisen und nicht auf die angegebene E-Mail-Adresse antworten. Auch IBAN, Ausweisdaten, Bankinformationen oder andere persönliche Angaben sollten nicht weitergegeben werden. Wer bereits ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es als Beweis aufbewahren und bei der örtlichen Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Die Bundesnetzagentur rät außerdem dazu, Angehörige, Freunde und Bekannte zu warnen, besonders wenn sie selbst eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk betreiben. Gefährlich ist an der Masche nicht nur die zunächst vergleichsweise geringe Geldforderung, sondern vor allem der Versuch, sensible Daten abzugreifen. Für Betreiber einer PV-Anlage gilt deshalb: Zahlungsaufforderungen, Sanktionsdrohungen und Datenabfragen sollten immer über offizielle Kanäle geprüft werden, nicht über Kontakte aus einem verdächtigen Schreiben.
Mehr praktische Hinweise für Verbraucher gibt es auch beim Blick auf die Vodafone-Umstellung, denn am 21. Mai müssen sich mehrere Orte auf Änderungen beim Kabelfernsehen einstellen.
